Familienpflege

Die Familienpflege unterstützt beispielsweise schwangere Frauen oder Familien mit Kindern unter 12 Jahren, bei denen vorübergehend Hilfe notwendig wird und kein anderes im Haushalt lebendes Familienmitglied die Hilfestellung übernehmen kann.

Kontakt

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Wann kommt Familienpflege in Frage?

Wenn der Elternteil, der sich überwiegend um die Kinder und den Haushalt kümmert:

  • aufgrund eines Krankenhaus- oder Kuraufenthaltes
  • wegen einer ambulanten oder stationären Rehabilitation
  • vor und nach der Geburt
  • bei Risikoschwangerschaften
  • bei akuter Erkrankung zu Hause
  • bei einem Erschöpfungszustand oder psychischer Erkrankung, wie zum Beispiel nach einer Entbindung
  • durch Überlastung bei schwerkranken oder behinderten Kindern
  • oder aus anderen zwingenden Gründen ausfällt und kein anderes im Haushalt lebendes Familienmitglied die Aufgaben übernehmen kann.

Wir übernehmen stundenweise Ihren Haushalt und helfen bei den gewohnten Tagesabläufen mit Ihren Kindern.

Voraussetzungen für die Leistung

Für den Erhalt der Familienpflegeleistung ist das Vorliegen einer ärztlichen Verordnung, mit einer genauen Diagnose, der Dauer der Haushaltshilfe bzw. Familienpflege, sowie dem zeitlichen Umfang der Hilfe. Kurz nach der Geburt Ihres Kindes kann auch Ihre Hebamme eine Verordnung ausstellen.

Zusätzlich lassen Sie sich von der Krankenkasse einen Antrag auf Haushaltshilfe zukommen.

Die Antragsstellung unkompliziert und die Krankenkasse ist verpflichtet, schnell eine Entscheidung zu treffen.

Falls Ihre Krankenkasse den Antrag ablehnen sollte, können Sie die notwendige Hilfe beim zuständigen Jugendamt beantragen. Dafür benötigen Sie unbedingt eine schriftliche Ablehnung der Krankenkasse.

Wenn gewünscht können wir Ihnen bei der Antragstellung helfen. Ein kurzfristiger Beratungstermin ist immer möglich.